Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Was dieser Hinweis bedeutet

Die Europäische Union schreibt seit dem 27. September 2026 vor, dass jeder Online-Shop diese Mitteilung zeigt. Sie stammt von der Europäischen Kommission, ist in allen EU-Ländern gleich und darf inhaltlich nicht verändert werden.

Gewährleistung ist nicht Haltbarkeit

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft den Zustand der Ware bei der Lieferung, nicht die Haltbarkeit eines Lebensmittels. Wie lange unsere Lebkuchen mindestens haltbar sind, steht auf jeder Packung und in den Produktangaben hier im Shop.

Wenn etwas nicht stimmt

Kommt eine Lieferung beschädigt, unvollständig oder verdorben bei Ihnen an, schreiben Sie uns an info@haus-elise-lebkuchen.de. In aller Regel klären wir das mit einer Ersatzlieferung. Als Kaufnachweis genügt Ihre Bestellbestätigung.

Zusätzliche Garantien

Eine gewerbliche Garantie geben wir nicht. Ihre gesetzlichen Rechte gelten davon unabhängig und werden dadurch nicht eingeschränkt.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Ihrem Land finden Sie im Portal der Europäischen Union unter europa.eu/youreurope/garantien.